Erzieher/in für Jugend- und Heimerziehung

Aus- bzw. Weiterbildungsberuf Bildung und Sozialwesen 3-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)

Beschreibung

Erzieher/innen für Jugend- und Heimerziehung sind für die umfassende Versorgung und pädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen verantwortlich. Sie übernehmen eine wichtige Bezugspersonenrolle, fördern die schulische und berufliche Entwicklung sowie die persönliche Entfaltung der Kinder und Jugendlichen.

Tätigkeiten

Erzieher/innen für Jugend- und Heimerziehung kümmern sich um die umfassende Betreuung und pädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen wie Kinder- und Jugendheimen. Sie übernehmen eine wichtige Bezugspersonenrolle, fördern die schulische und berufliche Entwicklung sowie die persönliche Entfaltung der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind sie für Körperpflege, Ernährung und Bekleidung verantwortlich, regen zu Freizeitaktivitäten an und organisieren Ferienaufenthalte. Sie beobachten und analysieren das Verhalten der Kinder und Jugendlichen, erstellen Erziehungs- und Hilfepläne, führen Einzel- und Gruppengespräche und arbeiten mit Schulen, Ausbildungsstätten und Eltern zusammen. Die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen wird in Berichten dokumentiert.

Standorte & Arbeitsplätze

Einsatzorte

  • Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheime
  • Jugend- und Familienberatungsstellen sowie Jugendzentren
  • Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Internate, Förder- und Gesamtschulen

Arbeitsplätze

  • Spiel-, Ess-, Schlaf- und Aufenthaltsräume
  • Klassenzimmer und Gymnastikräume
  • Gelegentlich im Freien oder in Büro- und Besprechungsräumen

Weiterführende Links

Vergütung & Kosten

Übersicht

In der praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, eine monatliche Vergütung.

Ausbildungsvergütung

1. Jahr

€ 1.341

2. Jahr

€ 1.402

3. Jahr

€ 1.503

Öffentlicher Dienst

1. Jahr

€ 1.341

2. Jahr

€ 1.402

3. Jahr

€ 1.503

Praktikumsvergütung

Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen € 1.802 pro Monat.

Kosten während der Ausbildung

Während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Aus- bzw. Weiterbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.