In diesem Beruf entwickeln Diätassistenten und -assistentinnen einen Ernährungstherapieplan auf ärztliche Anweisung, der mit den Patienten abgestimmt wird. Sie können auf eigene Initiative in der Prävention ernährungsbedingter Krankheiten tätig werden. Sie bewerten den Ernährungszustand der Patienten, ermitteln den individuellen Energie- und Nährstoffbedarf und erstellen eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Diättherapie. Bei der Ernährungsanamnese informieren sie sich über die Erkrankung und die aktuelle Situation der Patienten. Sie wählen Lebensmittel und Rezepte unter diätetischen Gesichtspunkten aus und führen ernährungsbezogene Berechnungen durch.</p><p>Ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit besteht in der Beratung der Patienten. Sie diskutieren Ernährungsgewohnheiten, entwickeln neue Diätrezepte oder beraten in Ernährungsfragen. Zudem halten sie Vorträge und leiten Kochkurse.
Schulische Ausbildungen werden in der Regel nicht vergütet. Während einer Berufsausbildung in einem betrieblich-schulischen Gesundheitsberuf bei einem Ausbildungsträger, der unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes fällt, erhalten Auszubildende die genannten Ausbildungsentgelte.
1. Jahr
€ 1.215
2. Jahr
€ 1.275
3. Jahr
€ 1.372